Strafregisterauszug Schweiz: Beantragung, Kosten & digitale Alternative
Der Strafregisterauszug ist in der Schweiz das offizielle Dokument zur Überprüfung der strafrechtlichen Vorgeschichte einer Person. Er wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) ausgestellt und enthält Informationen über rechtskräftige Urteile schweizerischer Strafgerichte. Arbeitgeber im DACH-Raum verlangen den Strafregisterauszug regelmäßig bei Neueinstellungen. Doch bietet er wirklich ausreichend Schutz? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Beantragung, Kosten und die Vorteile digitaler Background Checks.
Beantragung und Kosten
Der Strafregisterauszug kann online über das Portal des Bundesamts für Justiz (www.e-service.admin.ch/crex) beantragt werden. Alternativ ist eine schriftliche Beantragung per Post möglich. Die Gebühr beträgt 20 CHF. Die Bearbeitungszeit liegt bei Online-Anträgen bei etwa 3–5 Werktagen, bei postalischen Anträgen bei bis zu 2 Wochen.
Jede Person über 18 Jahren kann einen Privatauszug für sich selbst beantragen. Für besondere Verwendungszwecke (z.B. Adoption, Einbürgerung) existieren spezielle Auszugsarten. Arbeitgeber erhalten keinen direkten Zugang zum Strafregister — der Bewerber muss den Auszug selbst beantragen und vorlegen.
Einschränkungen des Strafregisterauszugs
Der Schweizer Strafregisterauszug unterliegt ähnlichen Einschränkungen wie das deutsche Führungszeugnis und die österreichische Strafregisterbescheinigung: Er erfasst nur schweizerische Verurteilungen, keine ausländischen Straftaten, keine laufenden Verfahren und keine digitalen Risiken. Für international tätige Unternehmen und Schlüsselpositionen ist dieser Informationsgehalt unzureichend.
Besonders im grenzüberschreitenden DACH-Raum ist ein einzelner nationaler Strafregisterauszug problematisch: Ein Kandidat kann in Deutschland vorbestraft sein, während der Schweizer Auszug keine Einträge zeigt. Internationale Screening-Lösungen schließen diese Lücke.
Digitaler Background Check für den DACH-Raum
RisikoMonitor bietet grenzüberschreitende Background Checks für den gesamten DACH-Raum. Unser OSINT-basiertes Screening berücksichtigt alle relevanten Jurisdiktionen und geht weit über nationale Strafregisterauszüge hinaus. Deep- und Darknet-Screening, digitale Fußabdruckanalyse und Reputationsprüfung liefern ein vollständiges Risikobild — DSGVO-konform und innerhalb weniger Stunden bis Tage verfügbar.
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
In der Schweiz regelt das Strafregistergesetz (StReG) die Führung des Strafregisters und die Ausstellung von Auszügen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Arbeitgeber dürfen einen Strafregisterauszug nur verlangen, wenn ein sachlicher Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle besteht.
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Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich einen Strafregisterauszug online?▾
Über das Portal e-service.admin.ch/crex des Bundesamts für Justiz. Die Gebühr beträgt 20 CHF.
Wie lange dauert die Bearbeitung?▾
Online-Anträge werden in 3–5 Werktagen bearbeitet, postalische Anträge in bis zu 2 Wochen.
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