Strafregisterbescheinigung in Österreich: Ablauf, Kosten & digitale Alternative
Die Strafregisterbescheinigung ist das österreichische Äquivalent zum deutschen Führungszeugnis. Sie gibt Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen und wird häufig bei Bewerbungen, Gewerbeanmeldungen und Einstellungsverfahren verlangt. Doch auch in Österreich reicht ein Blick ins Strafregister allein nicht aus, um die Integrität eines Kandidaten umfassend zu beurteilen. Erfahren Sie alles über Beantragung, Kosten und warum Unternehmen auf erweiterte digitale Hintergrundprüfungen setzen sollten.
Was ist eine Strafregisterbescheinigung?
Die Strafregisterbescheinigung (umgangssprachlich auch 'Leumundszeugnis' genannt) ist ein amtliches Dokument des österreichischen Strafregisters. Sie wird von der Landespolizeidirektion ausgestellt und enthält Informationen über rechtskräftige Verurteilungen durch österreichische Gerichte. Die Bescheinigung kann von jeder Person über 14 Jahren beantragt werden und ist für verschiedene Zwecke erforderlich: Bewerbungen, Gewerbeanmeldungen, Aufenthaltsgenehmigungen und behördliche Verfahren.
Wichtig zu wissen: Die Strafregisterbescheinigung enthält ausschließlich österreichische Verurteilungen. Ausländische Straftaten, laufende Ermittlungen, Verwaltungsstrafen und digitale Risiken werden nicht erfasst — eine erhebliche Lücke für Arbeitgeber, die das vollständige Risikoprofil eines Kandidaten bewerten möchten.
Beantragung in Österreich
Die Strafregisterbescheinigung kann auf mehreren Wegen beantragt werden:
• **Persönlich** beim zuständigen Gemeindeamt oder bei der Landespolizeidirektion
• **Online** über oesterreich.gv.at mit Handy-Signatur oder ID Austria
• **Per Post** mit beglaubigter Unterschrift
Die Gebühr beträgt 19,20 Euro (Stand 2026). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–5 Werktage bei Online-Antrag, bei postalischem Antrag bis zu 2 Wochen. Für Unternehmen, die regelmäßig Kandidaten prüfen, ist dieses Verfahren zeitintensiv und liefert nur eingeschränkte Informationen.
Grenzen der Strafregisterbescheinigung
Wie das deutsche Führungszeugnis hat auch die österreichische Strafregisterbescheinigung erhebliche Einschränkungen:
• Nur rechtskräftige Verurteilungen durch österreichische Gerichte
• Keine ausländischen Straftaten oder internationale Fahndungen
• Keine laufenden Ermittlungsverfahren
• Keine Verwaltungsstrafen (z.B. Finanzstrafrecht)
• Keine digitalen Risiken: Darknet-Aktivitäten, Datenlecks, verdächtige Online-Registrierungen
• Keine Reputationsrisiken durch Social Media oder Medienberichte
• Tilgungsfristen führen dazu, dass Einträge nach bestimmter Zeit gelöscht werden
Für Unternehmen, die Schlüsselpositionen besetzen, ist die Strafregisterbescheinigung daher nur ein Baustein einer umfassenden Kandidatenprüfung.
Digitaler Background Check als Ergänzung
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Mit dem Fast-Track-Service erhalten Sie Ergebnisse bereits innerhalb von 3 Stunden — deutlich schneller als die behördliche Bearbeitung. Die Ergebnisse werden in einem AES-512 verschlüsselten Container bereitgestellt und erfüllen höchste Sicherheitsstandards.
Rechtliche Grundlagen in Österreich
Die Strafregisterbescheinigung unterliegt dem Strafregistergesetz 1968 (StRegG). Arbeitgeber dürfen sie nur verlangen, wenn ein sachlicher Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position besteht. Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss den Vorgaben der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) entsprechen. Besonders zu beachten ist § 10 StRegG, der die Tilgungsfristen regelt.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist eine Strafregisterbescheinigung gültig?▾
Es gibt keine offizielle Gültigkeitsdauer. Arbeitgeber akzeptieren in der Regel Bescheinigungen, die nicht älter als 3 Monate sind.
Kann ich die Strafregisterbescheinigung online beantragen?▾
Ja, über oesterreich.gv.at mit Handy-Signatur oder ID Austria.
Was kostet eine Strafregisterbescheinigung?▾
Die Gebühr beträgt 19,20 Euro.
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