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    RisikoMonitor
    Compliance: NIS2 in Österreich: Die 24-Stunden-Meldepflicht in der Praxis – Checkliste für den Ernstfall — RisikoMonitor
    Compliance12. Mai 2026 3 Min Lesezeit

    NIS2 in Österreich: Die 24-Stunden-Meldepflicht in der Praxis – Checkliste für den Ernstfall

    Seit Inkrafttreten des österreichischen NISG 2024 zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie treffen über 9.000 österreichische Unternehmen weitreichende Meldepflichten. Im Cyber-Ernstfall ist Zeit das knappste Gut – wer den Fahrplan nicht griffbereit hat, verliert ihn.

    Die drei harten Fristen

    1. 24 Stunden: Erstmeldung bei der zuständigen Behörde (in AT: GovCERT / BMI). Inhalt: Vorfall vermutet, betroffene Systeme grob, potenzielle Auswirkungen. 2. 72 Stunden: Aktualisierte Meldung mit erstem Lagebild, Indikatoren, Schweregradeinschätzung. 3. 1 Monat: Abschlussbericht mit Ursachenanalyse, Schadensbewertung, ergriffenen Maßnahmen.

    Checkliste für die ersten 60 Minuten

    • Eskalation an internes Krisenteam und externe Forensik (z. B. unsere [Ransomware-Hilfe](/ransomware-hilfe)).
    • Netzwerksegmentierung – betroffene Bereiche isolieren, NICHT herunterfahren (Forensik!).
    • Rechtsabteilung und DSB einbinden – siehe Schnittstelle DSGVO bei personenbezogenen Daten.
    • Lieferanten-Schnittstellen prüfen: [Lieferantenmonitoring](/lieferantenmonitoring) liefert sofort den Lagebild-Auszug für kritische Vendoren.

    Häufigste Fehler

    • Meldungen werden vom IT-Leiter unterschrieben, der gar nicht meldebefugt ist.
    • 24-Stunden-Frist gilt ab Kenntnis, nicht ab finaler Analyse – wer "noch prüft", verpasst sie.
    • Lieferanten-Vorfälle werden nicht weitergemeldet, obwohl sie meldepflichtig sein können.

    Drei kostenlose Vorbereitungs-Tools

    • [SSL-Zertifikats-Check](/tools/ssl-zertifikat-check) – Sind alle externen Endpunkte aktuell?
    • [Security-Header-Check](/tools/security-header-check) – Minimaler Härtungsgrad gegen Drive-by.
    • [DSGVO-Check](/tools/dsgvo-check) – Welche Drittland-Übertragungen müssen Sie im Ernstfall offenlegen?

    Mehr zur Beratung: [NIS2-Service](/nis2). Wer 2026 NIS2-konform aufgestellt sein will, sollte spätestens jetzt die Lieferanten-Inventur, die Notfallpläne und die Meldewege durchspielen – nicht erst, wenn der Vorfall da ist.