
Kanzleien und Treuhänder im Visier: Wenn Berufsgeheimnisse erpressbar werden
Warum Berufsgeheimnisträger attraktive Ziele sind
Eine mittelgroße Kanzlei verwahrt Vertragsentwürfe, Vergleichsverhandlungen, interne Untersuchungen, Steuerakten und Personaldaten von hunderten Mandanten. Der Erpressungshebel ist deshalb deutlich stärker als bei einem Industriebetrieb gleicher Größe: Nicht die eigene Produktion steht still, sondern das Vertrauensverhältnis zu jedem einzelnen Mandanten steht auf dem Spiel.
Angreifer wissen das und formulieren ihre Drohungen entsprechend – häufig mit Ankündigung, betroffene Mandanten direkt zu kontaktieren.
Die typischen Schwachstellen
- Kleine Teams ohne eigene IT, betreut von einem externen Dienstleister mit dauerhaftem Fernzugriff.
- Dokumentenmanagement-Systeme, die alle Akten an einem Ort bündeln.
- E-Mail als zentrales Arbeitsmittel – mit jahrelang gewachsenen Postfächern voller Anhänge.
- Fehlende MFA auf Webmail und Fernzugriff.
Rechtliche Folgen
Neben Art. 33 und 34 DSGVO – bzw. der Meldung an den EDÖB in der Schweiz – treten berufsrechtliche Pflichten hinzu. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann standesrechtliche Konsequenzen haben, und Mandanten, deren Daten veröffentlicht wurden, können ihrerseits Ansprüche geltend machen.
Das Minimum
1. MFA auf Webmail, VPN und Dokumentenmanagement – ohne Ausnahme, auch für Partner. 2. Fernzugriff des IT-Dienstleisters einschränken: nur nach Freigabe, protokolliert, zeitlich begrenzt. 3. Unveränderliche Backups des Dokumentenmanagements, wöchentlich auf Wiederherstellbarkeit geprüft. 4. Aufbewahrungsfristen umsetzen. Was gelöscht ist, kann nicht veröffentlicht werden. 5. Kommunikationsplan für den Ernstfall – wer informiert Mandanten, in welcher Reihenfolge, mit welchem Text.
Nächster Schritt
Risikomonitor überwacht Leaksites auf Ihren Kanzleinamen und Ihre Domains und meldet Einträge, bevor Mandanten oder Medien darauf stoßen.
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